Jugendsünde oder Todsünde?
Die FDP-Politikerin Dagmar Döring ist zurückgetreten, weil sie vor Jahrzehnten in einem Aufsatz für Sex mit Kindern eingetreten ist. Der Umgang mit der Bundestagsabgeordneten sagt sehr viel aus über den Zustand unserer Gesellschaft: Sie ist tief verklemmt, vor unterdrückter Geilheit bösartig und eine für Kinder wie Erwachsene höchst gefährliche Horde
Die Wiesbadener FDP-Politikerin Dagmar Döring hat ihre Kandidatur für den Bundestag zurückgezogen. Anlass war ein Aufsatz, den sie vor 33 Jahren als 19-jährige Studentin geschrieben hat. Die damals von ihr vertretenen unreifen Gedanken seien ihr heute unvorstellbar peinlich, so schreibt sie in ihrer Erklärung, insbesondere vor ihrer Familie und ihren heutigen Weggefährten.
Läse man die Meldung in dieser um den Inhalt bereinigten Form, man käme ins grübeln, welche Ansichten einer Jugendlichen wohl geeignet wären, noch die gestandene Staatsbürgerin ein halbes Menschenalter später für die deutsche Politik untragbar zu machen? Müsste sie zum Beispiel heute zurücktreten, wenn sie damals die Todesstrafe für Kinderschänder gefordert hätte? Wenn sie klammheimliche Sympathien für die Terroristen der RAF nicht verhohlen hätte? Wenn sie Partei für die kommunistischen Diktatoren Pol Pot oder Kim il Sung ergriffen hätte? Oder wenn sie im Gegenteil Verständnis für den Militärputsch und die Diktatur General Pinochets in Chile ausgedrückt hätte? Wäre sie heute untragbar, wenn sie die Heimkehr Schlesiens ins Deutsche Reich gefordert hätte? Oder die Heimführung der türkischen Gastarbeiter? Ich denke nicht.
Die klare und glaubhafte Distanzierung von solchen politischen Jugendsünden würde von der Öffentlichkeit mit einiger Wahrscheinlichkeit angenommen werden: Umso mehr, als es ja keineswegs um Handlungen, sondern, wie Frau Döring versichert, allein um Meinungen ging. Selbst einem geläuterten Neonazi, der als junger Mensch rassistische oder antisemitische Hetze betrieben hätte, bliebe ein demokratisches Mandat nicht notwendig verwehrt. Gut möglich, dass man ihn als Beispiel für gelungene Resozialisierung sogar erst recht für wählbar hielte. Der ehemalige Bundesaußenminister Fischer hat als Häuptling der Frankfurter ‚Putztruppe‘ nicht nur rhetorisch auf den Putz gehauen, sondern sich handfest mit der Staatsmacht geprügelt.
Die Versuche seiner politischen Gegner, ihn wegen dieser längst verjährten Taten zum Rücktritt vom Amt zu drängen, sind nicht nur an Fischers dickem Fell gescheitert. Sein Lebensweg vom gewaltbereiten und auch tatsächlich gewalttätigen Radikalen zum staatstragenden Bundesminister wurde vielmehr von weiten Teilen der öffentlichen und veröffentlichten Meinung mit Wohlwollen betrachtet: Als die Geschichte eines zornigen jungen Mannes, der nach Irr- und Abwegen schließlich seinen Platz in der Gesellschaft findet. Welche Jugendmeinungen sind also geeignet, auch noch nach Jahrzehnten und glaubhafter Abkehr und Umkehr eine politische Laufbahn so stark zu belasten, dass sie beendet werden muss?
Dagmar Döring, so hat es der Göttinger Sozialwissenschaftler Franz Walter bei der Untersuchung entsprechender Vorwürfe gegen die Grünen in ihrer Gründungsphase in den 80ern herausgefunden, hat sich in dem Fachbuch „Pädophilie heute“ des Soziologen und Erziehungswissenschaftlers Joachim Hohmann dafür ausgesprochen, sogenannte einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern nicht länger strafrechtlich zu verfolgen. Mit dieser Meinung stand sie damals keineswegs allein. Zumal in der akademischen Welt wurde sie ernsthaft diskutiert. Etliche Pädagogen, Juristen, Soziologen und Psychologen haben sie mehr oder minder deutlich vertreten. Die aus heutiger Sicht zu verwerfende Vorstellung, dass es zwischen Kindern und Erwachsenen so etwas wie „einvernehmliche“ Sexualkontakte geben könne, war damals durchaus verbreitet. Sie zu vertreten war weder anstößig, noch gar rechtswidrig. Der Impuls dieses Diskurses war aufklärerisch und humanistisch: Die Skandalisierung und Kriminalisierung jedes erotisch gefärbten Kontakts zwischen Kindern und Erwachsenen wurde als Unterdrückung der kindlichen Sexualität, als Erziehung zur Verklemmung und inneren Unfreiheit gelesen, nicht als gebotener Schutz von Kindern vor den Trieben und Bedürfnissen Erwachsener.
Ein leichtfertiger und wenig einfühlsamer Irrtum, natürlich. Allzu oft diente dieser Irrtum auch der Beschönigung sexueller Ansprüche von Erwachsenen auf Kinder. Abscheulich. Aber wirklich um so viel abscheulicher, als die ‚klammheimliche Freude‘ an Morden? Die zum Jugendkult ganzer Generationen gehörende Bewunderung von Massenmördern wie Mao oder Che Guevara? Die unsäglichen Palästinensertücher als Zeichen der Verbundenheit mit den Todfeinden Israels als Einheitstracht des deutschen Oberschülers jener Jahre? Was unterscheidet die Forderung nach Straffreiheit für Kinderverführer von der Forderung nach der Todesstrafe für sie? Beide widersprechen den Grundwerten unserer Verfassung. Die eine aber scheint zu verjähren, die andere nicht. Warum?
Die sexuelle Sünde gegen eine als sexuell rein behauptete Jugend scheint das letzte absolute Tabu einer Gesellschaft zu sein, die sonst kaum noch irgendetwas für absolut böse und unverzeihlich hält. Das wäre schon verdächtig genug, wenn dieses Tabu nur Kinder beträfe: Also nicht geschlechtsreife Menschen, die tatsächlich vor jeglicher sexueller Handlung Erwachsener geschützt werden müssen, auch wenn sie noch so wenig gewaltsam erscheint, sich noch so inbrünstig mit „Liebe“ verwechselt. In der öffentlichen Erregung wird jedoch regelmäßig jegliche Erotik zwischen Erwachsenen und Minderjährigen als Pädophilie bezeichnet, also auch dann, wenn das „Opfer“ 17, der „Täter“ 22 Jahre alt ist. In den USA sind sogar schon Kinder wegen Kinderpornographie oder sexuellen Missbrauchs angeklagt wurden. In Deutschland gibt es Bestrebungen, das derzeitige, der körperlichen und geistigen Reifung vernünftig angemessenen Schutzalter von 14 bzw. 16 Jahren zu erhöhen.
Derartigen puritanischen Furor darf man getrost als Eingeständnis verdrängter eigener Sehnsüchte und Triebe interpretieren. Um die ungestörte sexuelle Entwicklung junger Menschen zu schützen, reicht es aus, sie bis zur Geschlechtsreife vor sexuellen Annäherungen Erwachsener zu schützen. Wer noch das Eingeständnis ihrer knospenden erotischen Ausstrahlung, wie Daniel Cohn-Bendit es gewagt hat, als gesellschaftliche Todsünde ahndet, dem geht es nicht um den Schutz von Kindern. Sondern darum, mit dem verteufelten Kinderschänder den in sich selber nur mühsam und notdürftig verdrängten Trieb endgültig auszumerzen. Der gebotene moralische Umgang mit Sexualität lässt sich aber nicht durch gesellschaftliche Vernichtung und Totschweigen erlernen, sondern nur im ehrlichen, angstfreien Gespräch über richtig und falsch.
Dazu gehört die Freiheit, sich zu irren und Unsinn zu fordern, wie Dagmar Döring es als Teenager getan hat. Eine sittlich reife Gesellschaft würde ihr diesen unschuldigen und nicht böse gemeinten Irrtum vergeben. Die Gnadenlosigkeit des Urteils, das die öffentliche Meinung, das Frau Döring nun aber auch selber über ihre Jugendirrtümer fällt, zeigt im Gegenteil eine verklemmte, vor Angst und unterdrückter Geilheit unmenschliche Gesellschaft. Sicherheit und Geborgenheit lässt sich in einer derart neurotisch aggressiven Horde für Kinder so wenig finden wie für Erwachsene.
Joachim Helfer ist Schriftsteller und hat seit seinem sechzehnten Lebensjahr Liebesbeziehungen zu Erwachsenen wie Jugendlichen, Frauen wie Männern unterhalten. Sittlichen oder gesundheitlichen Schaden hat er dabei weder angerichtet noch erlitten. Er lebt mit Freund, zwei Töchtern und deren Mutter in Berlin.
Jürgen Mustermann am 20. August 2013
Mutig, aber wahr! Ein Artikel, der vermutlich allerdings viele zum Widerspruch veranlassen dürfte.
Außer dieser Einschätzung der Thematik teile ich mit dem Autor vielleicht noch die Tatsache, als Jugendlicher aus freien Stücken Liebesbeziehungen (nicht nur, aber auch) zu Erwachsenen genossen zu haben, zu denen die Initiative ausschließlich von mir ausging und die Sex einschlossen - und dies in einem Alter, das (entweder qua generellen Schutzalters oder aufgrund des Verdachts des "Mißbrauchs abhängiger", der typischerweise bei Liebesbeziehungen zwischen Lehrer/inn/en und Schüler/inn/en unterstellt wird) zumindest potentiell strafbedroht war. Auch ich würde für mich in Anspruch nehmen, daraus keinen Schaden erlitten zu haben - im Gegenteil, ich denke an diese Erfahrungen auch heute noch sehr gerne zurück :)
Mir scheint aber, daß viele Gesellschaften (oder bestimmte Teile davon), in denen ein halbwegs freier und unverklemmter Umgang mit Sexualität (noch immer) nicht selbstverständlich ist, mögen sie einen puritanischen Hintergrund haben oder nicht, sehr viel mehr Energie auf die Tabuisierung und Abwehr von Sexualität als von Gewalt verwenden; eine bedauerliche Beobachtung... die Regeln zur Zulassung von Computerspielen z.B. machen dies m.E. in vielen Gesellschaften (auch in Deutschland) sehr deutlich. Wir täten gut daran, der Bekämpfung von Gewalt und Gewaltverherrlichung mehr Aufmerksamkeit zu widmen.
Den Satz "Dazu gehört auch die Freiheit, sich zu irren" finde ich allerdings im Kontext von Pädophilie gefährlich: ich möchte die Freiheit nicht zu sehr ausgeweitet sehen - jedenfalls nicht bis dahin, jegliche Strafbarkeit von sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern (im Gegensatz zu Jugendlichen) zu beseitigen. So wollte aber auch der Autor sicher nicht verstanden werden. "Sogenannte einvernehmliche Kontakte" gibt es m.E. zwischen Erwachsenen und Jugendlichen wirklich, auch ohne das Attribut "sogenannt" - bei Kindern aber nicht, weil ihnen einfach die Urteilsfähigkeit fehlt - wobei über die genaue Altersgrenze für das Schutzalter sicher diskutiert werden kann.
Joachim Helfer am 20. August 2013
Die Freiheit sich zu irren, die ich dem Kommentar meine, bezieht sich ausschließlich auf Meinungen, Ansichten - nicht Handlungen. Sex mit Kindern ist strafbar und muss das auch bleiben.