Warum Maaßen und Range zurücktreten müssen

Von Andreas Theyssen am 3. August 2015

Der Verfassungsschutzchef und der Generalbundesanwalt verhalten sich in der Causa netzpolitik.org dermaßen dilettantisch, dass sie dem Ansehen des Staates schaden.

Wir schreiben Tag fünf der netzpolitik.org-Affäre. Politiker der Regierungspartei SPD distanzieren sich vom Generalbundesanwalt. Der Bundesjustizminister distanziert sich von der Anzeige gegen die beiden Blogger und hat ein Rechtsgutachten bestellt, das nachweisen soll, dass keine Staatsgeheimnisse verraten wurden. Und was machen die beiden Hauptbeteiligten, Generalbundesanwalt Harald Range und Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen? Sie distanzieren sich vom jeweils anderen.

Es wäre ein hübsches Sommertheater, ginge es nicht an die Grundfesten der Bundesrepublik. Denn hier haben zwei Amtsträger versucht, sich unverhältnismäßiger Mittel zu bedienen und damit den Rechtsstaat missbraucht.

Verfassungsschutzpräsident Maaßen argwöhnt seit langem, dass Bundestagsabgeordnete des NSA-Untersuchungsausschusses Dokumente seiner Behörde an Medien weiterleiten. Wer einmal intensiver mit Untersuchungsausschüssen zu tun hatte, weiß, dass Maaßens Verdacht berechtigt ist. Gegen gewählte Abgeordnete vorzugehen, ist aber ein heikles Unterfangen. Maaßen hat es deshalb vorgezogen, die beiden Blogger anzuzeigen, die die Verfassungsschutzpläne zur flächendeckenden Überwachung von Social Media publik gemacht hatten. Das ist nicht nur „Feigheit vor dem Feind“, sondern auch unlauter. Denn die Pressefreiheit ist ebenso ein hohes Verfassungsgut wie die Unabhängigkeit der Abgeordneten.

Generalbundesanwalt Range hat sich – mit Verlaub – überaus tölpelhaft verhalten. Nach Erhalt von Maaßens Strafanzeige gab er zwar ein Rechtsgutachten in Auftrag, das prüfen soll, ob es sich tatsächlich um Staatsgeheimnisse handelt, die die beiden Blogger veröffentlicht haben. Doch anstatt das Gutachten abzuwarten, leitete er gleich das Verfahren gegen die beiden ein. Erst als es einen öffentlichen Aufschrei gab, setzte er die Ermittlungen aus – bis das Gutachten vorliegt. Peinlich.

Beide – Range ebenso wie Maaßen – müssen zurücktreten. Und falls sie es nicht tun, sollten sie entlassen werden. Und zwar zügig. Denn ihr Verhalten taugt dazu, das Vertrauen in die Bundesrepublik Deutschland und deren Institutionen zu erschüttern.

Andreas Theyssen, Autor in Berlin, hat eigene Erfahrungen mit Ermittlungen gegen Journalisten. Gegen ihn wurde 1995 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil das Magazin, für das er als Politikchef arbeitete, Abhörprotokolle zur Kieler Schubladenaffäre veröffentlicht hatte. Das Verfahren wurde unter anderem eingestellt, weil er gar nicht der presserechtlich zuständige Ressortleiter war.

 

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