Gina-Lisa Lohfink ist ein Opfer – aber nicht der Justiz
Das Model wurde verurteilt, weil es zwei Männer fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt hat. Und wurde dadurch zur Ikone der „Nein-bleibt-Nein“-Bewegung. Dabei ist die Frau lediglich ein Opfer ihres Umfeldes und ihres Geschäftsmodels.
Es gibt Zeiten, da möchte man als bodenständiger Mensch einfach den Fernseher ausschalten und die Fernbedienung wegwerfen: So unvermeidbar wie Unwetter durch Deutschland toben, fegt seit acht Monaten eine teilzeitschluchzende Blondine mit ultragroßer Sonnenbrille und ebensolcher Oberweite über Deutschlands HD-Bildschirme – Gina-Lisa Lohfink. It-Girl, C-Klasse-Prominente mit gefährlichem Hang zur D-Klasse und seit 2016 dramatisch leidende Justizopfer-Darstellerin in einem Vergewaltigungsfalschbeschuldigungs-Gerichtsspektakel. Das ging nun mit einem paukenschlagartigen Urteil gegen Frau Lohfink zu Ende. Vorbei ist das Drama damit aber noch nicht. Model und Anwalt drohen mit Berufung.
Die hochmoralische Botschaft der vielleicht nicht ganz so hochmoralischen blonden Dame bleibt damit im Raum und scheint übersetzt zu heißen: Ihr 2012 durch einen umstrittenen, unflotten Dreier öffentlich verunglücktes Sexualleben könnte bei richtiger richterlicher Bewertung, also einem Freispruch vom Vorwurf der erfundenen Vergewaltigung und falschen Beschuldigung, sogar Leben retten! Moralisch, psychisch, strafrechtlich. Denn durch einen Freispruch würden sich auch andere Frauen trauen, Vergewaltiger anzuzeigen. Eine Verurteilung würde hingegen Opfern Angst machen. Juristisch brachte dieser Appell Frau Lohfink nichts, trotz ihrer zum Gebet gefalteten Hände: Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat sie am 22. August gemäß der vorliegenden Beweise der falschen Verdächtigung zweier Männer für schuldig gesprochen, und das Model soll nun 20.000 Euro Geldstrafe bezahlen oder 80 Tage im Knast absitzen. War Lohfink bis vor dem Urteil noch Ikone der „Nein heißt Nein“-Bewegung, ist sie jetzt perfekte Negativ-Ikonen-Kandidatin für zu Unrecht einer Vergewaltigung beschuldigter Männer.
„Für mich ist es der Horror schlechthin, was jetzt passiert ist“, klagt Gina-Lisa im Frühstücksfernsehen am Tag danach.
Einerseits nachvollziehbar, denn die offensichtlich gegen den Willen von Gina-Lisa gedrehten und im Internet aufgetauchten Sexvideos aus der Nacht im Sommer 2012 sind für sich genommen eine Bodenlosigkeit. Sebastian C. und Pardis F. wurden für diesen überaus unsympathischen Akt juristisch auch belangt. Bei Gina-Lisa Lohfink scheinen im August 2016 Nerven, Ruf und Kontostand ruiniert.
Marktwert steigt von C auf B+
Aber womöglich ist das nur die eine Seite, die aus gutbürgerlicher Sicht. Da Frau Lohfink schon in der Vergangenheit eher Schlagzeilen mit Zickereien, Skandälchen, Erotik-Auftritten und erfundener Lesben-Liebe als mit kulturellen Lebensleistungen machte, dürfte das Urteil in ihrem „C-Promi“-Biotop kein Störfaktor sein. Im Gegenteil. Wer Gina-Lisa Lohfink heute googelt, wird – anders als 2015 – seitenweise fündig. Der Promi-Marktwert könnte je nach Projekt von „C“ auf „B+“ steigen: Die von BILD enthüllte 150.000 Euro-Einladung ins RTL-Dschungelcamp legt das nahe. Daniel Cremer, stellvertretender Ressortleiter Show & Unterhaltung bei BILD, hat ihr „bizarres C-Promi-Spektakel vor Gericht“ (Cremer) in seinem Kommentar am Tag nach der Verurteilung sehr schön auf den Punkt gebracht: „Das ist Lohfinks Beruf, so verdient sie ihr Geld.“ Wundern muss sich also keiner. Gut finden muss das auch keiner. Schon gar nicht Frauen, die wirklich vergewaltigt wurden. Oder Männer, die Opfer von Falschbeschuldigungen geworden sind.
Natürlich beteuert Gina-Lisa immer wieder, dass sie eine derartige Grusel-PR nicht nötig habe und dafür schon gar nicht 2012 eine Vergewaltigung samt K.o.-Tropfen-Einfluss erfinden würde. Sie leide doch unter alledem am meisten.
Nur, warum stellt sie sich dann seit Anfang 2016 freiwillig monatelang mit ihrem Anwalt Burkhard Benecken vor unzählige Kameras und befeuert die Berichterstattung immer wieder aufs Neue? Warum lässt sie sich angesichts der juristisch schlechten Aussichten zur Ikone der „Nein heißt Nein“-Bewegung machen? Warum beschießen sie und ihr Anwalt permanent das Gericht, anstatt sachlich vorzugehen? Von ihren juristischen Gegnern und ehemaligen Geschlechtspartnern Sebastian C. und Parids F. war lange nichts und dann, 2016, nur wenig zu hören. Eher eine Reaktion auf Lohfinks Dauer-Präsenz in den Medien. Auch das Gericht hatte den Fall geräuschlos verhandeln wollen. Vergeblich. Gina-Lisa und Anwalt Benecken hatten und haben bis heute ein ausgeprägtes Mitteilungsbedürfnis. Von den klassischen Medien bis zu den sozialen. „Einfach mal die Klappe halten“, um ein Motto von Politprofi Julia Klöckner zu leihen, geht offenbar nicht.
Frau Lohfinks Frage am Tag nach dem Gerichtsurteil im Sat.-1 Frühstücksfernsehen wirkt da fast schon wie Realsatire. „Ich würde gerne mal verstehen, was ich davon habe? Warum soll ich so etwas erzählen? Was habe ich davon?“, fragt Gina-Lisa und sitzt dabei wieder einmal mehr zur guten Sendezeit auf ihrem, ja, sagen wir ruhig, „Stammplatz“ im Berliner Studio. Am Abend davor turnte sie bei RTL-Exclusiv herum und im RTL-Nachtjournal war sie auch schon. Mancher PR-Experte wird bei so viel kostenloser Medienpräsenz vor Neid erblassen, denn Werbung in den Medien ist teuer. Wer hingegen eine gefragte News ist, kommt so auf den Schirm oder kassiert, wenn er das kleine Einmaleins des Verhandelns beherrscht, durchaus nette Honorare.
Werbung für den Anwalt
Was ein Anwalt davon haben könnte, hat Benecken einmal gegenüber n-tv in Bezug auf spektakuläre, polarisierende Mandate am Beispiel des Breivik-Prozesses verraten: „Auch das ist natürlich kein Geheimnis, man gerät durch solche Fälle in die Öffentlichkeit. Und es gibt natürlich viele neue Mandate. Gerade in den Justizvollzugsanstalten wird natürlich viel Fernsehen geschaut, und diese Fälle werden besonders wahrgenommen.“
Die „Nein heißt Nein“-Bewegung hat den „Beruf“ Lohfinks (öffentliche Aufmerksamkeit zu schaffen) leider konsequent verdrängt, ebenso Politiker wie Familienministerin Manuela Schwesig, als sie Frau Lohfink zur Vorkämpferin für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts fahrlässig VOR Prozessende erwählten.
Ein wenig Archiv-Recherche im Internet hätte die kämpferischen Damen und Herren dabei zur Vorsicht veranlassen können. Schon vor vier Jahren erkannte die „Morgenpost“: „Die generalüberholte Blondine muss Aufmerksamkeit generieren, will sie mit ihren Auftritten in Discotheken und Fernsehshows Geld verdienen. Je häufiger die 25-Jährige über den Boulevard stöckelt, desto besser.“ Natürlich kann auch einer Gina-Lisa schreckliches Unrecht widerfahren, gegen das sie sich wehren muss. Und die naiv wirkende Hessin, die sich in Interviews bislang wie eine erstaunte Zwölfjährige anhört, hat die beiden Männer sicher nicht aus Boshaftigkeit beschuldigt. Der Video-Dreh war widerlich. Gegenwehr ist notwendig, wobei die Grenzen zur Eigen-PR nicht hätten überschritten werden dürfen.
Neben PR-Effekten dürfte ein weiterer verführerischer Punkt Triebfeder der schwindelerregenden Gerichtsshow gewesen sein: Der Vorwurf der womöglich verkannten Vergewaltigung katapultiert Gina-Lisa von der Trashbühne in Sphären, von denen sie früher nicht zu träumen gewagt hatte. „Es ist jetzt schön, dass ich für viele auch so ein Vorbild bin“, sagte sie unlängst bei RTL-Exclusiv unter der schmeichelnden Überschrift „Gina-Lisa Lohfinks Kampf wird weltweit zur Schlagzeile“. Mit Hilfe der Opfer-Rolle aus der sexuellen Schmuddelecke hin zur Kämpferin für die Frauenrechtsbewegung – eine schöne Imageverbesserung.
Zupfen auf der Moral-Harfe
Nicht zuletzt ihr Anwalt Burkhard Benecken hat diese Saiten auf der Moral-Harfe bis zum Ohrensausen gezupft. Selbst im Plädoyer noch. Erst ein Lob für Lohfinks angeblich entscheidenden Einfluss auf die Strafrechtsreform und dann die Warnung, nachzulesen auf Spiegel Online: „Wenn das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Fall Lohfink Schule mache, dann gute Nacht für alle Frauen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind oder zumindest zur Polizei gehen und das behaupten.“ Ebenso selbstlos wirkt die Wochen zuvor verkündete Botschaft, Gina-Lisa und ihr Anwalt wollten eine Stiftung für Missbrauchsopfer gründen. Eine Falschbeschuldigerin würde so etwas nicht tun! Oder doch?
Im Laufe des Verfahrens schrieb Benecken öffentlichkeitsheischend sogar Justizminister Heiko Maas an, damit sich dieser als Gast im Prozess sich ansehen könne, was „in den deutschen Gerichtssälen vor sich geht“.
Dann wurde es noch größer. Angeblich sollte Gina-Lisa am 12. Juli auf Einladung des österreichischen Grünen-Abgeordneten Michel Reimon vor dem EU-Parlament sprechen. Die Krönung bei gleichzeitig implizierter Demütigung des Berliner Amtsgerichts. Die von der Justiz so unfair behandelte Frau Lohfink in Brüssel! Ätsch. Und Benecken jubilierte dazu in BILD: „Wir freuen uns, dass der ,Fall Lohfink’, der nun schon sehr lange für hitzige Debatten in ganz Deutschland sorgt, auf europäischer Ebene Eingang in die Politik findet. Dass die Diskussion in dieser Größenordnung geführt wird, ist ohne Wenn und Aber als sehr positiv zu bewerten.“
Die Wahrheit sieht anders aus. Gina-Lisa hat am 12. Juli NICHT vor dem EU-Parlament gesprochen. Eine Rede vor den EU-Parlamentariern war auch nie wirklich vorgesehen. Die Nachfrage in Brüssel ergibt, dass Frau Lohfink auf Einladung des österreichischen Grünen Michel Reimon an einer „No means No“-Podiumsdiskussion teilnehmen sollte, die dann aber aus raumtechnischen Gründen auf die Zeit nach den Sommerferien verschoben wurde: auf Ende September, von 9 bis 12 Uhr, in einem Raum mit ungefähr 200 Sitzplätzen. 50 bis 60 „ähnliche Formate“ soll es laut Auskunft aus Brüssel in der Woche geben. Auf tosenden Beifall der EU-Abgebordneten wird Gina-Lisa Lohfink damit verzichten müssen. Immerhin sollte die Einladung unabhängig vom Urteil gelten.
Deutschland, Europa und die Welt – der Fall Lohfink umkreist im Sommer 2016 medial den Globus. Das ist bemerkenswert, da die Causa Lohfink ungefähr drei Jahre keinen Spürhund hinterm Redaktions-Ofen hervorgelockt hat. Die Sexvideo-Clips aus der Sommernacht 2012 scheinen bis Ende 2015 niemanden wirklich interessiert zu haben, obwohl sie unzähligen Redaktionen angeboten worden waren. Keine Vergewaltigungs-Schlagzeilen, kein „Nein heißt nein“-Solidaritätsbündnis. Nichts Frühstücksfernsehen.
Die späte Vergewaltigung
Selbst Gina-Lisa Lohfink ist mit dem Thema bis zum ersten Strafbefehl Ende 2015 zurückhaltend umgegangen. Noch im August 2013 titelte die „Marler Zeitung“, das Heimatblatt der in Marl ansässigen Kanzlei Benecken: „Arbeitsessen im Mezzomar. Busenmodell Gina-Lisa fühlt sich durch Sexfilm geschädigt.“ Dazu wird Anwalt Benecken mit der – angesichts der im Jahr zuvor erfolgten Vergewaltigungsanzeige – unspektakulären Aussage zitiert: „Wir haben Anzeige gegen zwei Männer aus Berlin erstattet, die das Video gegen den Willen meiner Mandantin ins Internet gestellt haben. Zuvor hatten sie versucht, das Video zu verkaufen. Das ist nach dem Kunsturhebergesetz verboten“. Abschließend bemerkt das Blatt noch, dass es über das Zustandekommen des Sexfilms zwei Versionen gebe. „Meine Mandantin sagt, es sei unfreiwillig entstanden, die Beschuldigten behaupten das Gegenteil“, wird Benecken wiedergegeben. Vergewaltigung? Kein Thema.
Wer bei Google von 2012 bis 2015 nach Gina-Lisa Lohfink sucht, der stößt auf eine Hotelzimmerbegegnung mit Jérôme Boateng, Lohfink mit Marc Terenzi, Schönheits-OPs, Herzkrankheit, eine erfundene Lesbenliebe… Erst nach dem Strafbefehl geht im Januar 2016 das Medien-Theater um K.o-Tropfen und Vergewaltigung los.
Ob die moraltriefende Medienstrategie vom leidenden Justiz-Opfer die ureigene Idee Gina-Lisas war, ob sie damit wirklich gut beraten war – beziehungsweise ist – und wie die langfristigen Folgen nach Ende des Hypes sind, das muss sie selber herausfinden. Vielleicht sollte sie ihre Anwälte daran erinnern, dass Rechtsfälle in Gerichtssälen und nicht in Fernsehstudios entschieden werden.
Das gilt auch für die Berufung. Die Argumente jedenfalls, die Anwalt Benecken im Sat.-1-Frühstücksfernsehen am Tag nach dem Urteil vorträgt, sind dünn, vor allem gemessen an dem moralischen Dauerfeuer der letzten Monate. Benecken selber macht sie noch dünner, worüber sich mittlerweile sogar Journalisten wundern. „Es ist so, dass Gina-Lisa ja nie gesagt hat, dass sie K.o.-Tropfen bekommen hat. Sie hat gesagt, ich habe das vermutet. Ich habe mich so gefühlt wie bei zwei anderen Situationen, wo ich die K.o.-Tropfen hatte. (…) Wenn man da mal wirklich neutral drauf schaut, dann kann man sicherlich sagen, wir können möglicherweise den beiden Herren eine Vergewaltigung nicht nachweisen. Das kann sein. Aber: Man kann auch ganz sicherlich sagen, im Zweifel für Gina-Lisa. Dass sie da gelogen hat, halte ich für ausgeschlossen. Zumal sie überhaupt kein Motiv dafür hat.“ Nur hatte das Gericht keine Zweifel daran, dass Gina-Lisa gelogen haben muss.
Bei einem Verzicht auf die Berufung müssten Anwalt Burkhard Benecken und seine Mandantin übrigens ihre liebgewordenen Dauersitzplätze im Studio des Sat.1-Frühstücksfernsehens räumen. Vor allem dem schlagzeilenfreudigen Anwalt dürfte das schwer fallen. Immerhin hat die Kanzlei ihren Sitz in Marl, der Stadt, in der die Grimme-Fernsehpreise verliehen werden. Benecken erwähnt das gerne mal. Wir rechnen mit seiner Nominierung. Spätestens wenn Frau Lohfink in den Knast geht, weil sie die Strafe nicht bezahlen will.
Urs-Martin Kellner, Autor in Hamburg, kennt Gina-Lisa Lohfinks Anwalt seit Jahren und von verschiedenen anderen Fällen.
Michael Kästner am 25. August 2016
Gratuliere Urs, Du hast es genau auf den Punkt gebracht.