Der Killerspiel-Irrtum
Die Computerspiel-Messe in Köln, 3D-Brillen und die Amokläufe des Sommers haben die Debatte um so genannte Killerspiele neu belebt. Die Schuld bei den Spielen zu suchen, lenkt jedoch von den wahren Ursachen ab.
Rund ein hunderttausend Stück seiner neuen 3D-Brille „HTC Vive“ hat der taiwanesische Hersteller HTC nach jüngsten Stand bislang verkauft. Glaubt man einschlägigen Webforen, haben sich hauptsächlich Techniknerds und Zocker den letzten Schrei in Sachen virtueller Realität zugelegt. Für diesen verhaltenden Neustart des VR-Genres gibt es Gründe: den hohen Preis der Brille, die eher mittelmäßige Qualität der Grafik und das dünne Angebot an Programmen, die zudem hauptsächlich von kleinen Independent-Entwicklern kommen.
Doch auch große Studios haben bereits angekündigt, die nächste Ausgabe ihrer Ballerspiele für die neuen 3D-Brillen zu produzieren. Vor allem jedoch lassen sich mit ein paar Tricks längst auch gängige Kassenschlager mit den neuen Brillen zocken. Das schürt einen bereits jahrelang anhaltenden Trend in der Branche: jenen zu mehr Immersion, zu einer Art Hineingesogen werden in das Spiel. Längst bieten aktuelle Spiele komplexe und bevölkerte Welten, mit denen auf vielfältige Weise interagiert werden kann: Spaziergänge im Grünen, das Herumlungern auf der Couch, das Aufbauen eines Geschäftsmodells oder – in Online-Spielen – von Bekanntschaften rund um den Globus sind für viele Gamer zum Teil ihres Alltags geworden. Sie bewegt schon lange mehr, als das bloße Schießen oder Schlagen auf Pixelhaufen, sondern schlicht alles, was ihnen Spaß macht. Man könnte auch sagen: in den Bann zieht. VR-Brillen eröffnen dafür viele neue Möglichkeiten.
Natürlich befremdet jede neue Technik. Auch sind viele Spiele wirklich voller blutiger Szenen. Doch das sind Bücher, Filme oder Musikstücke ebenfalls. Auch sie werden in Deutschland immer wieder gebrandmarkt – meist insbesondere dann, wenn sie wie Comics, HipHop oder Hollywood-Blockbuster aus Amerika zu uns kommen. Freilich können Medien auch politisieren, verstören oder gar hetzen. Die wenigsten Games tun dies allerdings. Sie zeitigen eher Couchpotatoes und Sofasufer als Amokschützen.
Wer mit neuer Technik Spaß in seiner Freizeit hatte, galt lange als nicht besonders kontaktfreudiger Nerd. Das war schon schlimm genug, jedoch war damit zumindest in Sachen Kontaktfreudigkeit durch den Siegeszug der Onlinegames erst einmal Schluss. Spätestens nach dem Amoklauf von Winnenden jedoch wurden aus den Nerds plötzlich obendrein potentielle Attentäter. Dieser absurde Generalverdacht bekam durch die Amokläufe des diesjährigen Sommers wieder Auftrieb. Er sollte endlich ad acta gelegt werden.
Tragfähige Belege gibt es für diesen Generalverdacht ohnehin keine: Die Studienlage zum Thema ist völlig uneindeutig. Dass 3D-Grafik bei der Bundeswehr und Luftfahrtunternehmen in Simulatoren eingesetzt wird, stimmt wiederum zwar. Allerdings sind hier Setting, Ziel und Teilnehmer doch recht verschieden vom dem, was in deutschen Wohnzimmern geschieht.
Vor diesem Hintergrund ist die deutsche Verbotspolitik bei Games bemerkenswert: So ist das Spiel „Wolfenstein 3D“, der Vorläufer der berühmten „Doom“-Reihe und der Ego-Shooter schlechthin, in Deutschland seit 1994 verboten. In dem Spiel geht es darum, als amerikanischer Soldat möglichst viele Nazis und am Ende eine mutierte Version von Hitler ins virtuelle Grab zu befördern. Der offizielle Grund für das Verbot des durchaus blutigen Spiels waren die vielen – in Deutschland nun einmal verbotenen – Hakenkreuze und SS-Runen, die das Spiel zeigt. Dem Verbot voran ging der über Jahrzehnte andauernde Terror der Roten Armee Fraktion und damit der extremen und militanten Linken, die sich zumindest zunächst auf antifaschistische Motive beriefen.
Die Nachfolgespiele – die „Doom“-Reihe – boten dann ein Science-Fiction-Setting ohne Nazi-Symbolik. Sie mussten hierzulande dennoch wegen ihrer deftigen Gewaltdarstellungen vom Markt. Erst vor wenigen Monaten lockerte die zuständige Behörde die Zensur auf Wirken des Publishers hin. Den jüngsten Titel der Reihe und einige wenige jüngere Vorläufer dürfen erwachsene Deutsche also mittlerweile kaufen und spielen. Viele vergleichbare Titel wurden ohnehin nicht indiziert. Das liegt auch an der Ausgestaltung des Indizierungsverfahrens: Nur wenn es Beschwerden gegen ein Spiel gibt, prüft die Behörde.
Das zaghafte Umsteuern kommt nach langen Jahren des Verbietens jedoch spät. Familienministerin Manuela Schwesig will die Zensurbehörde nun umbauen. Sie hat im Nachklapp der jüngsten Amokläufe angekündigt, mehr für den Jugendschutz tun zu wollen. Das wäre positiv: Denn längst ist der Boden geebnet für mancherlei Schuldzuweisung. Der macht es Eltern, Pädagogen, sozialen Einrichtungen, Kirchen und auch der Politik leicht, bei sozialen Missständen und Problemen mit Jugendlichen die Gamingbranche verantwortlich zu machen.
Die wurde längst nachhaltig geschädigt. Was die Verbotspolitik an kreativem Umgang – im Hinblick auf künstlerisch wertvolle Spiele etwa – gezeitigt hat, ist wiederum kaum am Markt erfolgreich. Verwunderlich ist das nicht, haben die Verbote und auch die Stigmatisierung durch namhafte Politiker doch den Reiz von Ballerspielen einerseits geschürt, andererseits gleichzeitig die Branche insgesamt verdammt. Sie wurde so beinahe schützens- und fördernswert, ähnlich mancher Kunstform.
Zum Glück sind viele Gamer der ersten Stunde bald in ihren besten Jahren, sitzen teilweise selbst an den Schalthebeln von Wirtschaft und Politik. Auch das verändert den Markt für Computerspiele. Vielleicht haben VR-Brillen und andere wichtige Innovationen zukünftig deshalb auch hierzulande noch eine Chance.
Sebastian Grundke, Autor in Hamburg, schreibt freitags die Kolumne „Was mich bewegt“.
maSu am 27. August 2016
Einerseits volle Zustimmung, andererseits wirkt der Beitrag wenig fundiert. Wenn man sich mit der BPJM und der Indizierung von Videospielen kurz beschäftigt, dann fällt auf, dass die ganzen Behörden und Verfahren groteske Züge angenommen haben:
1) Es können nur Spiele indiziert werden, die (wie Brandweinprodukte und Zigaretten) nicht an Personen u18 verkauft werden dürfen. D.h. man begründet ein Verbot mit dem Jugendschutz, dabei können Jungendliche diese Spiele gar nicht legal erwerben.
2) Es gibt 5 verschiedene und verbindliche "ab18" Einstufungen:
a) USK Freibgabe "ab18" - kann nicht mehr indiziert werden
b) von USK nie geprüft "ab18" - kann noch indiziert werden
c) von USK geprüft, freigabe "ab18" (siehe a) ) verweigert. Spiel ist dennoch "ab18" kann aber noch indiziert werden.
d) indiziert Liste A - betrifft Spiele die nach b und c von der USK keine freigabe erhalten haben, aber strafrechtlich irrelevant sind
e) wie d aber strafrechtlich (§131 stgb) relevant
Man sollte meinen, dass ein "ab18" - wie beim Alkohol - ausreichend wäre. Dt. Irrsinn.
Die indizierte Spiele dürfen weder öffentlich beworben noch in Verkaufsräumen ausgestellt werden, die von Personen u18 betreten werden dürfen. Warum? Verstört der bloße Anblick der Verpackung?
Spiele, die nach §131 verboten werden, dürfen in Deutschland nicht mehr vertrieben werden. Ich darf ab 18 Jahren also im Bundestag über Kriege abstimmen, ich darf sogar selbst mit echten Waffen am Hindukusch auf echte Menschen schießen, aber auf Pixelmännchen? Niemals!
Ich hoffe ich bekomme die Altersfreigaben richtig auf die Reihe:
ab 12 oder 14 Jahren dürfen Kinder(!) Fische erschlagen. Machen es jüngere Kinder bereits: Es stört keinen.
Ab 16 Jahren darf man schon den Jugendjagdschein machen. Mit spätestens 18 darf man dann den richtigen Jagdschein machen und aus Spaß auf echte Lebewesen schießen.
Virtuell? Niemals!
Indizierung is zudem Zensur.
Jetzt gibt es in Deutschland genug (äußerst niederträchtige) Rechtswissenschaftler, die das generelle(!) Zensurverbot laut GG so auslegen, dass nur eine Vorzensur verboten wäre. Die Nachzensur (also etwas muss nur für eine Sekunde zum Verkauf angeboten worden sein, dann ist es bereits Nachzensur und "legal") wäre angeblich keine Zensur im Sinne des GG.
Wortlaut des GG: "Eine Zensur findet nicht statt." im GG ist nicht die Rede von Vor- oder Nachzensur.
Aber selbst wenn wir diese offensichtliche Umdeutung des GG mal so gelten lassen:
Wenn die BPJM befürchten müssen, dass ein Spiel, welches indiziert werden sollte (deren private Meinung), sich bis zum Abschluss des Indizierungsverfahrens zu gut verkauft haben könnte, dann kann eine Eilindizierung stattfinden. Eine Vorzensur. Das Spiel wird für 3 Monate indiziert. 3 Monate bedeuten erhebliche Umsatzeinbußen bei Herstellern. Bei Videospielen sind 3 Monate in etwa so drastisch, als würde man ein neues Auto 10 Jahre vom Markt vernhalten!
Die BPJM prüft dann in geheimen Gremien unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Begründungen für Indizierungen sind nur schwer zu bekommen. Es gibt keine Kontrollbehörden. Nichts. Es bleibt nur der Rechtsweg, der Jahre dauern kann und wird. Aussichtslos.
Gerichtsurteile zu §131 sind ernüchternd unqualifiziert: Es fehlen Belege, dass eine Gewaltverherrlichung stattfindet, es wird einfach nur eine Auflistung von bösen Szenen vorgenommen, diese werden aus jedem Kontext gerissen und dann reicht das für ein Urteil. Auch ziemlich erbärmlich.
Fazit:
Wir haben in Deutschland engmaschige, grundgesetzwidrige Zensurmaßnahmen und Behörden.
Schwesig wird da gar nichts umbauen. Zumindest nichts relevantes.
Zaunkönigin am 28. August 2016
masu, wie war das mit dem "fundiert"?
Sie wollen mir doch nicht etwa erzählen, dass Sie sich mit dem Jagdschein, den damit verbundenen Prüfungen und dem was an Verantwortung dahinter steckt auseinander gesetzt haben? Wenn ich das von Ihnen lese "Ab 16 Jahren darf man schon den Jugendjagdschein machen. Mit spätestens 18 darf man dann den richtigen Jagdschein machen und aus Spaß auf echte Lebewesen schießen" (Spass), dann muss ich davon ausgehen, dass Sie keine Ahnung haben.
Wer die Jagd nach ihrem Sinn anwendet, der tötet nicht aus Freude, der tötet u.a. auch zum Schutz der Art. Wir könnten ggf. davon absehen, wenn wir wieder Bären, Wölfe usw. in unseren Wäldern hätten - aber das Geschrei möchte ich dann nicht lesen.
Und nein, ich bin keine Jägerin ... meinen Sie, damit setzt man sich auseinander wenn es nur um die Freude am Töten ginge?
http://www.jagdbildungszentrum.de/jagdsausbildung/fragenkatalog-jaegerpruefung.html
Eine gute Jagdausbildung fördert mehr Verantwortungsbewusstsein zur Natur als lange Vorträge. Diese Spiele tun es sicher nicht.
maSu am 28. August 2016
Zaunkönigin: ein Führerschein soll auch dazu führen, dass Autofahrer verantwortungsvoll fahren. Theorie und Praxis. 2 Paar Schuhe.
Außerdem: real darf man Lebewesen ab 12 oder 14 Jahren töten. Virtuell stirbt niemand, trotzdem herrscht hier eine absurde Moralpanik.
Zaunkönigin am 29. August 2016
masu.. Sie kneifen immer noch. Oder haben Sie auch nur ansatzweise die Prüfungsthemen durchgelesen? Ich habe nicht den Eindruck, denn andernfalls würde Ihre Argumentation nicht so kurz greifen. Bei der Jagd geht es primär nicht um das Töten, sondern um die Hege... um die Erhaltung der Art. Eine hohe Population bestimmter Wildarten führt z.B. dazu, dass sie elend sterben weil sie sich gegenseitig anstecken. (um das mal ganz vereinfach darzustellen)
Ich denke, beides ist einfach nicht vergleichbar. Menschen wie Sie, die das vergleichen, tragen dazu bei, dass man sich mit den Spielen und den Effekten die dahinter stehen, nicht wirklich auseinander setzt.
Die Kernfrage für mich ist immer, was am Tod, virtuell hin oder her, spielerisch sein kann.
maSu am 29. August 2016
"Die Kernfrage für mich ist immer, was am Tod, virtuell hin oder her, spielerisch sein kann."
Mal als Kind Räuber und Gendarme gespielt?
"Peng! Du bist tot! Du musst dich jetzt hinlegen!!!"
"och menno..."
Tod. Spielerisch. Von kleinen Kindern gespielt.
Der Kampf von Gut und Böse dominiert seit Jahrtausenden unsere Literatur und Kunst. Zu dem Kampf gehört auch immer ein Gewinner und ein Verlierer. Und kein Kampf beinhaltet meiste auch kämpferische Handlungen, also Gewalt. Das ist seit Jahrtausenden Teil unserer Kultur.
Macht daraus jemand ein Buch: Toll. Krimi im Fernsehen: Toll. Horrorfilm: Toll. Musik: Toll.
Videospiel: VERBIETEN!
Videospiele greifen lediglich das auf, was uns in Filmen und Büchern bereits umgibt.
Bei Filmen gab es im Übrigen auch einen Aufschrei als die ersten Horror- und Zombiefilme aufkamen, die dann auch schnell indiziert wurden. Dabei haben Filme auch nichts anders gemacht als Bücher oder andere Kunstformen.
Die neueste Kunstform wird immer angegriffen, weil es eine Veränderung ist. Vor Veränderungen haben viele Menschen ... Angst.
Und dann eben der ganz krasse Gegensatz: Während virtuelles Schießen alleine schon stigmatisiert wird, wird reales Schießen auf ganz reale Lebewesen (völlig ungeachtet des Zweckes, zB bei der Jagd) gedultet. Ab 16 bzw. 18 Jahren. Man darf ab 18 (Bundeswehr) sogar auf Menschen schießen (im Krieg bzw. neudeutsch verharmlosend: "Konflikt").
In Deutschland versucht man den PC Bildschirm sauberer zu halten als jeden Film, jedes Buch, ....!
Krasses Beispiel: Hakenkreuz in Videospielen: Verboten.
Kennt jemand diese verbotenen Filme, die noch niemand gesehen hat, mit dem Titel: "Indiana Jones", die ja bekanntlich auch verboten sind, wegen der Hakenkreuze? Vorsicht Sarkasmus...!
Zudem: Wieso müssen Videospiele restriktiver gehandhabt werden als "harter Alkohol"? Ein Datenträger, der im Supermarkt ausliegt, ist vor Ort nicht lesbar. Niemand kann mit der Fingerspitze die Bits auslesen und im Kopf interpretieren. Und dennoch dürfen indizierte Videospiele nur auf Nachfrage und nach Altersüberprüfung überhaupt herausgegeben werden (Ausstellung im Verkaufsraum verboten, wenn u18 Zutritt hat - während Alkohol und Tabakwaren überall offen ausliegen!).
Woher kommt diese Ingoranz, diese Dummheit im Umgang mit Videospielen in weiten Teilen der zumeist älteren Bevölkerung?
Zaunkoenigin am 29. August 2016
masu, ich stimme in einem zu ... in unserer Gesellschaft haben sich in den letzten Jahren bei vielen (mehr oder weniger) gefährlichen Bereichen Stilblüten entwickelt. Im Bereich Alkohol werden wir da schon lange fündig.
Tja.. und jetzt diese Gewalt-Spiele. Viele Regelungen empfinde ich als "nicht Fisch, nicht Fleisch" und vor allem vertrete ich die Meinung, dass die mögliche negative Wirkung der Spiele nicht auf Kinder und Jugendliche beschränkt ist. Auf mein Gefühlsleben wirken sie jedenfalls nicht positiv und ausgleichend und schon gar nicht Stress abbauend (was bei mir bei anderen Spielen durchaus funktionieren kann).
Mit anderen Worten .. ich sehe diese Spiele kritisch - aber das grundsätzlich. Und ja, ich bin der Meinung, dass diese Spiele - abhängig von der Persönlichkeit des Spielers - sich mehr oder weniger negativ auf den Menschen auswirken können.
Sie bescheinigen älteren Menschen im Umgang mit dieser Art von Spielen "Dummheit". Nun ja, schon mal darüber nachgedacht, dass das ein hilfloser Versuch sein könnte etwas im Rahmen zu halten / zu deckeln was sich im Grunde nicht beschränken lässt. So wenig wie Alkohol, Rauchen, Drogen allgemein.
Was mich bei Ihrer Art der Positionierung interessieren würde.... halten Sie diese Spiele für unschädlich im Sinne von "nicht auf die Psyche wirkend"?
Noch eine Randbemerkung: Sie sprechen von "sauber" und das halte ich für den falschen Begriff.
maSu am 29. August 2016
"halten Sie diese Spiele für unschädlich im Sinne von „nicht auf die Psyche wirkend“?"
Es gibt keine(!) Studie, die einen kausalen Zusammenhang bzgl. negativer Effekte (Aggressivität, Empathieverlust, ...) nachweisen konnte. Es gibt einige wenige Studien, die einen minimalen Effekt gefunden haben wollen. Ich habe mich eine Zeit lang sehr intensiv mit dem Thema befasst und auch eine tolle Dissertation gelesen, die die methodischen Mängel dieser Studien aufdeckt.
Beispiel gefällig?
- Hoher Puls wird mit Aggressivität gleichgesetzt, wer solche Studien veröffentlicht, der sollte besser keine Jogger untersuchen, das müssen hochgradig aggressive Menschen sein!
- es werden Tätigkeiten vergleichen, die sich in weiteren Punkten unterscheiden als lediglich "Gewalt" (Videospiel vs. Tischtennis)
- So gut wie keine Studie definiert überhaupt, was "Gewalthaltig" bedeutet, meint aber einen Effekt von "gewalthaltigen Videospielen" gefunden zu haben (Ist das Springen auf eine Schildkröte nicht Tierquälerei und auch Gewalt? Super Mario. Hier würde ich klare Definitionen voraussetzen, ehe irgendwas untersucht werden kann)
.... usw usf.
Die überwiegende Mehrheit der Studien hat keine Effekte finden können. Christian Pfeiffer war ehemals einer der größten und unqualifiziertesten Videospielkritiker Deutschlands. Selbst er rudert mittlerweile zurück. Zuletzt hat er bei "Hart aber Fair" nach dem letzten Anschlag in München (wird fälschlicherweise als Amoklauf bezeichnet...) gesagt, dass 'Gewaltspiele' (was auch immer das sein mag) für einen Menschen, der in stabilen sozialen Verhältnissen lebt, keine Gefahr darstellen.
Da stellt sich mir die Frage:
Ist dann nicht eher ein instabiles soziales Umfeld das Problem? Selbst wenn wir mancher (ziemlich schlechten) Studie glauben würden, die einen minimalen negativen Effekt gefunden haben will, dann stellt sich die Frage, ob der Tropfen, der das Fass zum überlaufen brachte, das Problem ist, oder ob die 100Liter, die schon im Fass waren, nicht wichtiger wären?
Denn es gibt unzählige Dinge, die der Tropfen sein könnten, der das Fass zum überlaufen bringt - bei sozial/psychisch labilen Menschen.
Wollen wir nun alles verbieten, was einen psychisch labilen Menschen zu Gewalttaten veranlassen könnte?
Ich für meinen Teil habe mit 10 Jahren gesehen, wie bei "Indiana Jones - der Tempel des Todes" ein Priester einem Menschen die Hand in den Brustkorb drückt, das Herz greift, herauszieht, das Herz in der Hand präsentiert, den Menschen in eine Lavegrube herablässt und dann jubelt als das Herz in seiner Hand brennt (weil der Mann schreiend in der Lava verbrannte).
Heute sieht das kein 10 Jähriger mehr. Die 20.15 Variante des Films ist absurd geschnitten. Die ganze Szene macht keinen Sinn mehr in der Version. Erst ab 23.15 könnte man die Szene ggf. noch mal erblicken. Trotzdem ist mir niemand bekannt, der nach der Szene in der Fußgängerzone Menschen das Herz herausreißen wollte.
Ähnlich bei Videospielen:
Rund um die 2000-2007er Jahre wurden Spiele sehr restriktiv zensiert. Die Hersteller werden dabei vom Staat erpresst:
Entweder wird der Verkauf nahezu unmöglich gemacht (Indizierung) oder die Hersteller müssen sich im vorauseilenden Gehorsam selbst zensieren. Da ein Videospiel eine Millioneninvestition ist (manche Titel kosteten schon 200 Millionen US$), ist die mangelhafte Rechtssicherheit für die Hersteller ein großes Problem. Titel, die sich an ein rein erwachsenes Publikum richten, können da schnell auf dem Index landen und sind damit wirtschaftlich auf dem dt. Markt ruiniert. Die Spiele werden ggf. illegal kopiert, aber dann nicht mehr gekauft.
Da die Videospiele nicht mehr im Regal liegen dürfen, muss der Kunde aktiv danach fragen. Das Produkt lohnt sich für den Verkäufer damit nicht und er nimmt es nicht ins Programm auf. Wer als erwachsener Bürger mal versucht ein indiziertes Videospiel kaufen will, der wird in großen Ketten auf Granit beißen. Aktuell ist der einzige Weg indizierte Videospiele zu bekommen: In einem anderen EU Land bestellen. Der Zoll kontrolliert hier nicht weiter und es geht durch. Bestellt man im EU Ausland, dann kann man Pech haben (hatte ich bisher jedes Mal, irgendwann gibt man auf und bestellt in Österreich!), dass der Zoll das Spiel einbehält, weil indizierte Titel nicht per Versand verkauft werden dürfen.
Und wo wir gerade von Österreich reden:
Deutschland hat mit großem Abstand das strengste und absurdeste Jugendschutzgesetz.
Müssten in anderen EU Ländern dann nicht Bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen, wenn Kinder einfach so böse Videospiele kaufen können? Aber in Österreich ist alles gut. In der Schweiz auch. Frankreich, Spanien, England... diese Länder existieren alle noch. gehen wir mal nach Fernost: In Japan sind Videospiele erhältlich, die hierzulande nicht nur wegen Gewalt, auch wegen sexueller Inhalte ganz schnell auf dem Index wären. Dennoch ist Japan nun nicht bekannt für seine unzähligen Massenmörder. Die USA lassen wir wegen der arg unterschiedlichen Waffengesetze mal außen vor.
Noch absurder war es nur in Australien: Da gab es nur eine "ab15" Einstufung. War ein Spiel nicht "ab15" geeignet, dann war es nur schwer zu bekommen. Aber da sind die mittlerweile auch weiter. Das "ab15" war noch vor 2010.
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Ich kann auch mal kurz sagen, wie man den dt. Jugendschutz anpassen sollte:
1) §131 StGB ersatzlos streichen
2) Indizierung abschaffen
3) USK prüft weiterhin und vergibt weiterhin verbindliche Altersfreigaben (ab0, 6, 12, 16 und 18).
4) Alle Begründungen der Altersfreigaben sind öffentlich (zB auf der Homepage) nachlesbar
5) Spiele, die nicht geprüft werden, sind automatisch "ab18"