Schluss mit der Kleinstaaterei
Wo er recht hat, hat er recht, der Bundesinnenminister Thomas de Maizière: Im Kampf gegen den Terrorismus leistet sich Deutschland eine gefährliche Kleinstaaterei. Die Sicherheitsarchitektur der Republik muss erneuert werden.
Ein Blick auf Krähwinkel: Verfassungsschützer sollen braune und rote Extremisten beobachten und außerdem fanatisierte Muslime sowie Spione im Blick haben. Diese Aufgabe teilen sich das Bundesamt für Verfassungsschutz und 16 Landesämter. Für die Abwehr gegen Angriffe auf die Bundeswehr ist der Militärische Abschirmdienst zuständig. Alle zusammen beobachten Radikalinskis und infiltrieren gelegentlich auch deren Organisationen. Nur festnehmen dürfen die Geheimdienstler niemanden.
Das ist Sache der Polizei, die Tatverdächtige beweissicher hinter Schloss und Riegel hinter bringen soll. Daselbe Bild zeigt sich bei den Polizisten. Ein Bundes- und 16 Landeskriminalämter sind mehr oder weniger erfolgreich auf der Jagd. Unterstützung kommt von der Bundespolizei.
Rechnet man den Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt dazu, dann sind an die 40 Organe für die Sicherheit des Landes zuständig. Dass deren Arbeit nicht immer reibungslos funktioniert, liegt auf der Hand. Da gibt es Eifersüchteleien, Eitelkeiten von Politikern und lange Dienstwege, auf denen schon einmal wichtige Informationen verschwinden. Von menschlichem Versagen ganz zu schweigen. Hier will jetzt Bundesinnenminister Thomas de Mazière mit seiner Forderung nach einer Abschaffung der Verfassungsschutzämter der Länder Abhilfe schaffen.
Doch die Tinte unter den Vorschlägen des Bundesinnenministers war kaum getrocknet, da schallte ihm schon das geballte Nein der Länder entgegen. Am lautesten reagierten die Schwarzen Sheriffs aus München. Der Freistaat, so Regierungs- und Parteichef Horst Seehofer, werde sein Verfassungsschutzamt niemals aufgeben. Das ist verständlich, denn niemand gibt gerne Zuständigkeiten ab. Klug ist so eine Haltung dennoch nicht.
Wohin die Kleinstaaterei in der Sicherheitspolitik führen kann, zeigt exemplarisch der Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin. Ungehindert konnte sich der Attentäter Ansi Amri über den nahegelegenen Bahnhof Zoo absetzen. Seine Flucht führte über die Niederlande, dann möglicherweise Frankreich nach Italien – und keiner hat’s gemerkt. Seiner habhaft wurde der Staat wieder in der Nähe von Mailand – erschossen in einem Feuergefecht mit der italienischen Polizei. Es war reiner Zufall.
Pleiten in der Zusammenarbeit leisteten sich wohl auch die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen und Berlin. Obwohl Amri als „Gefährder“ bekannt war, mit 14 Identitäten reiste, konnte er sich zwischen beiden Bundesländern ungehindert bewegen. Warum die Behörden nicht eingriffen, ist noch immer nicht geklärt. Licht in die Sache bringt möglicherweise ein Untersuchungsausschuss.
Diese organisierte Verantwortungslosigkeit spricht für eine stärkere Konzentration der Kräfte beim Bund. Auf polizeilicher Ebene gibt es sie bereits. Wann immer die Bundesanwaltschaft Ermittlungen an sich zieht, ist sie als Herrin des Verfahrens in der Wahl ihres Hilfsorgans Polizei frei. In der Regel entscheidet sich der oberste Ankläger der Republik für das BKA. Gegen diese Praxis hat sich bei den Ländern noch nie Protest geregt.
Volker Warkentin arbeitet als Journalist und Autor in Berlin.