Warum Liberalität und harte Strafen kein Widerspruch sind
Ein Gericht in Berlin hat zwei Autoraser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das muss dennoch nicht das Ende der liberalen Justiz bedeuten.
Na bitte. Die oft als Weichei verschriene deutsche Justiz kann auch die Zähne zeigen. Lebenslange Haft für ein tödlich verlaufenes, illegales Autorennen in der Berliner West-City mag sich überhart anhören, ist aber in der Sache angebracht. Die Richter am Berliner Kriminalgericht liegen richtig mit der Einschätzung, wer in einem Sportwagen mit 160 km/h über den Kudamm rast, nimmt den Tod von Menschen billigend in Kauf. Bedingter Vorsatz, heißt das in der Juristensprache. Da ist eine Verurteilung wegen Mordes durchaus drin.
Einer der Verteidiger sah nach dem Richterspruch schon das Ende der liberalen Justiz nahen. Als ob die Rechtspopulisten von der AfD mitsamt der Pegida die Macht im Staate übernommen hätten und nun dabei seien, die Gerichte unter ihre Kontrolle zu bringen. Nein, so weit sind wir noch nicht, und dahin werden wir hoffentlich nie kommen
Es handelt sich wegen der Umstände, unter denen ein 69-Jähriger zu Tode kam, um einen Präzedenzfall. Der Wagen des Opfers wurde durch die Wucht des Zusammenpralls 70 Meter durch die Luft geschleudert. Der Mann war auf der Stelle tot. So etwas lässt sich doch nicht als fahrlässige Tötung abhandeln – Bewährungsstrafe inbegriffen. Da ist eine härtere Reaktion des Staates angebracht.
Problematisch am Berliner Urteil allerdings ist die gewaltige Zeitspanne, die zwischen der fünfjährigen Höchststrafe für fahrlässige Tötung und dem für Mord zwingend vorgeschriebenen lebenslangem Freiheitsentzug liegt. Angesichts des klaren Wortlauts des Mordparagrafen 211 des Strafgesetzbuches („Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft“) bleibt den Richtern bei Vorliegen bestimmter Merkmale, die den Mord vom Totschlag unterscheiden, beim Strafmaß kaum Spielraum.
Bundesjustizminister Heiko Maaß bemüht sich seit Jahren um eine Reform des 211, um den Gerichten mehr Spielraum einzuräumen. In seinem jetzigen Aufbau gibt es den Paragrafen seit 1941. Maßgeblich am Zustandekommen der neuen Vorschrift beteiligt war Hitlers Blutrichter Roland Freisler, der folgenden Satz in das Strafgesetzbuch schrieb: „Der Mörder wird mit dem Tode bestraft.“
Jetzt wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Sollte der BGH das Urteil bestätigen, ist das keineswegs das Ende der Liberalität. Denn Liberalität wird seit langem – und das vor allem in Berlin – mit Gleichgültigkeit verwechselt. Liberalität verlangt volle Aufmerksamkeit, denn sie braucht wache Menschen, die sofort einschreiten, wenn die Regeln des Zusammenlebens gestört werden.
Wenn der BGH jedoch das Urteil kippen sollte, bedeutet das noch lange keinen neuen Freibrief für Raser. Denn die Möglichkeit, dass Straftaten mit dem Mordwerkzeug Auto auch mit lebenslanger Haft bestraft werden können, schwebt wie ein Damoklesschwert im Raum. Und das sollte allen Autofahrern zu denken geben, selbst wenn sie im Kopf weniger Hubraum haben als unter der Motorhaube.
Volker Warkentin, Journalist und Autor in Berlin, fährt zum Verdruss seiner Liebsten häufig schneller als die Polizei erlaubt.
N.K. am 2. März 2017
Nicht die Verurteilung wegen Vorsatzes ist die eigentliche Härte, sondern dass der Angeklagte wegen Mordes verurteilt ist! Zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit liegt ein ganz schmaler Pfad und das Gericht kann nach der Verhandlung eben auch zu Ersterem gelangen- so weit, so gut. Aber viele Medien vergessen derzeit zu erwähnen , dass es abseits vom Mord noch den Totschlag gibt, der mit bis zu 15 Jahren verurteilt werden kann. Durch die Bejahung eines Mordkmermals ist die Freiheitsstrafe lebenslänglich! Hier liegt die Härte, die nicht nachvollziehbar ist.
maSu am 2. März 2017
Also zunächst:
Das Urteil wird keinen Bestand haben. Der Eventualvorsatz greift hier eben nicht. Für den Eventualvorsatz muss die "Nebenwirkung" billigend in Kauf genommen worden sein. Wer allerdings mit solch hoher Geschwindigkeit durch die Innenstadt fährt, riskiert im Falle einer "Nebenwirkung" mindestens auch sein eigenes Leben, dann muss man das auch in Kauf genommen haben und suizidal sein. Wahrscheinlicher ist eine maßlose Selbstüberschätzung der Fahrer, dass sie das kontrollieren könnten. Im Zweifel muss man zudem immer von dem Fall ausgehen, der für die Angeklagten "günstiger" ("in dubio pro reo" - ein rechtsstaatlicher Grundsatz) ist, denn: es gibt extra für diesen Fall die fahrlässige Tötung. Ob die Höchststrafe nun höher angesetzt werden könnte ist da eine ganz andere Frage. Das Urteil ist maximal symbolisch zu verstehen und wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so nicht rechtskräftig bzw. nicht lange Bestand haben, sollte es wider allen Erwartungen Rechtskraft erlangen.
Aber dann zum Kern:
Der Verteidiger redete, sofern er nicht an anderer Stelle anderes gesagt hat, vom Ende des "liberalen Rechtsstaates". Das ist etwas anderes, als eine liberale Justiz.
Warum ist das wichtig?
Rechtsstaat:
Also zunächst ist das Urteil rechtsstaatlich zweifelhaft (Grund: siehe oben). D.h. die Verteidiger sehen hier nicht ganz unberechtigt das Ende des Rechtsstaates.
Liberal:
Liberalismus richtet sich gegen: Staatsgläubigkeit, Kollektivismus, Willkür und den Missbrauch von Macht bzw. Herrschaft. So zumindest laut Wikipedia.
Willkür:
Das Urteil und die merkwürdigen Ausführungen zu Mordmerkmalen sind bzgl. des Aspekts der Willkür mindestens "interessant".
Machtmissbrauch liegt immer dann vor, wenn jemand seine Macht willkürlich so einsetzt, wie es gerade passt.
Staatsgläubigkeit ist hier ebenfalls ein Punkt: "Ein Gericht hat entschieden, das wird schon seine Richtigkeit haben!" - nein, eben nicht. Noch hat nur irgendein Gericht irgendwas entschieden. Es werden Rechtsmittel eingelegt und am Ende sieht es wahrscheinlich anders aus.
Kollektivismus ist hier ebenfalls gegeben, weil man die Angeklagten irgendwie maximal bestrafen wollte und man sich gesellschaftlich einig war. Diese "hängt sie höher"-Berichterstattung passt hier hervorragend zum Urteil.
Fazit:
"das Ende des liberalen Rechtsstaates" ist ein völlig legitimer Satz. Selbst dann, wenn alle anderen Folgeinstanzen bis zum EGMR das Urteil bestätigen würden (was nicht der Fall sein wird).
Und dann zum Warkentin-Stil:
Ein guter Troll muss natürlich immer auch Seitenhiebe auf politische Gegner erwähnen, sich am Kollektivismus ("So etwas lässt sich doch nicht als fahrlässige Tötung abhandeln – Bewährungsstrafe inbegriffen. Da ist eine härtere Reaktion des Staates angebracht.") beteiligen und sonst einfach wenig substanzielles beitragen.
Ach und Hubraum ist der Raum, die ein Kolben im Motor bewegt werden kann, also das Volumen (oder: der Hohlraum), das maximal zur Verfügung steht. Ich weiß ja nicht wie groß der Hohlraum im Kopf eines Herrn Warkentin so ist, aber es ist generell besser, keinen großen Hohlraum im Kopf zu haben. Wer mehr Hubraum im Kopf hat, als sein Auto, der dürfte ziemlich tot sein.
Aber gut, das war ja nur der Lacher am Ende, der muss genauso wenig mit der Realität zu tun haben, wie der Rest des Artikels.