Lasst Erdogans Leute doch auftreten!

Von Sebastian Grundke am 3. März 2017

Die Gründe für die Absagen von Auftritten türkischer Politiker in Deutschland sind fragwürdig. Für den Wahlkampf für Doppelstaatler fehlt eine gangbare gesetzliche Regelung.

Im vergangenen Jahr untersagten deutsche Gerichte öffentlichkeitswirksam die Zuschaltung des türkischen Staatspräsidenten Erdogan bei einer Kundgebung in Köln. Damals gab es Sicherheitsbedenken, zunächst sollte sogar die Aufstellung der Leinwand selbst verboten werden. Nun wurden mehrere Auftritte von hochrangigen türkischen Politikern in Deutschland seitens der Veranstalter abgesagt. Die Amtsträger wollen in der deutsch-türkischen Gemeinschaft hierzulande für das in der Türkei anstehende Verfassungsreferendum werben. Wieder sind es auch Sicherheitsbedenken, auf denen die Verbote fußen. Problematisch ist, dass diese Sicherheitsbedenken nicht klar dargelegt werden: Worin genau sie bestehen, bleibt zumindest im Fall Gaggenau wie schon 2016 in Köln recht unklar. Für das Unterbinden eines weiteren Auftrittes – wieder geht es um Köln – wurden öffentlich schlicht gar keine Gründe genannt.

Dabei waren es in der Vergangenheit vor allem Demonstrationen von Vereinigungen der kurdischen Minderheit in der Türkei und nicht von Erdogan-Anhängern, bei denen es zu Ausschreitungen kam. Doch selbst diese blieben trotz der angespannten Lage in der Türkei zuletzt immer wieder ruhig.

Vielen mögen die Auftrittsverbote richtig erscheinen: Das Verfassungsreferendum, für das die türkischen Politiker werben, gilt als eine Art Versuch der Machtergreifung Erdogans und als Beleg für die fortschreitende Erosion der Demokratie in der Türkei. Der Fall des in der Türkei zu Unrecht inhaftierten deutsch-türkischen Journalisten Yücel weist in dieselbe Richtung. Doch es bleibt offen, inwiefern genau die Kundgebungen von türkischen Politikern in Deutschland gefährlich sind. Die Entscheidungen sind somit rechtlich fragwürdig, scheinen politisch motiviert und haben einen rassistischen Beigeschmack. Das ist schlecht für die deutsche Demokratie.

Bei genauerer Betrachtung braucht es vielmehr eine klare gesetzliche Regelung für den Wahlkampf von und für Doppelstaatler in Deutschland. Sie wurde schlicht bislang versäumt, obwohl das Problem vorhersehbar gewesen wäre. Der Grund dafür mag das Gezerre um die Integrations- und Einwanderungspolitik der vergangenen Jahre sein: Die traditionell eher ablehnende Haltung gegenüber einem EU-Beitritt der Türkei ist klassisch christsozial. Ebenso ist es die Ablehnung der doppelten Staatsbürgerschaft und der Hang dazu, zum so genannten Blutrecht zurückkehren zu wollen, welches Staatlichkeit an Vorfahren statt an Geburtsort knüpft. Die aktuell geltenden Regelungen für die doppelte Staatsbürgerschaft wiederum gehen weitgehend auf das Konto von Rot-Grün. Die Große Koalition machte Deutsch-Türken in einer fragwürdigen Regelung das Halten ihrer türkischen Staatsbürgerschaft dann etwas schwerer, als würde Integration nicht gelebt werden, sondern durch Druck funktionieren.

Um es kurz zu machen: Wer in Deutschland Einwanderung und Integration nicht oder nur halbherzig wünscht, darf sich den Folgen nicht verschließen. Auch dürfen Sicherheitsbedenken nicht auf Mutmaßungen beruhen oder Absagen von Willkür oder gar hintergründig von diplomatischen Erwägungen getrieben sein, so ehrenwert letztere auch sein mögen. Hier fehlt vielmehr ein klarer Kurs und eine klare gesetzliche Regelung. Die sollte den Wahlkampf von und für Doppelstaatlern hierzulande in Grenzen erlauben.

Sebastian Grundke, freier Journalist in Hamburg, hat unter anderem in Istanbul studiert.

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