Das AfD-Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts
Bei seiner Entscheidung darüber, wie sich Minister gegenüber der AfD verhalten dürfen, hat Karlsruhe eines übersehen – dass die Rechtspopulisten keine Partei wie jede andere sind.
Mit seiner Roten Karte für die scheidende Bildungsministerin Johanna Wanka hat das Bundesverfassungsgericht dem Kampf gegen den Rechtsextremismus einen Bärendienst erwiesen. Formaljuristisch geht der Richterspruch über die Neutralitätspflicht von Regierungsvertretern zwar in Ordnung. Doch politisch ist das Urteil ein Skandal, der von einer unerwarteten Weltfremdheit der höchsten deutschen Richter zeugt.
Unter dem Motto „Rote Karte für Merkel“ hatte die AfD im November 2015 zu einer Demonstration gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung aufgerufen. Wanka konterte mit der Forderung nach einer Gegenkundgebung und einem Platzverweis für die Rechtspopulisten. Die CDU-Politikerin stellte den Aufruf auf die Website ihres Ministeriums. Damit – so die Richter – habe Wanka gegen das Grundgesetz verstoßen. Hätte sie dagegen per Interview zu dem Protest gegen die AfD aufgerufen, wäre das in Ordnung gegangen.
Das Urteil insinuiert, dass die AfD eine normale Partei wie andere auch ist. Doch da genau liegt der ärgerliche Denkansatz der Verfassungsrichter. Denn die so genannte Alternative für Deutschland ist keineswegs eine stinknormale Partei, mit der die Konkurrenz im Parlament und in anderen öffentlichen Foren um die besten Lösungen für das Land und seine Menschen ringt.
Die AfD steht keineswegs auf dem Wertekanon, auf den sich die anderen Parlamentsparteien verständigt haben. Unter dem Einfluss rechter Schreihälse wie Björn Höcke aus Thüringen ist die Partei immer weiter nach rechts gerückt. Diese Entwicklung disqualifiziert die AfD als Partner. Auch der Kampf mit ihr muss anders als das Ringen mit anderen Parteien geführt qerden.
Dass die Richter dies nicht erkannt haben, macht ihr Urteil noch ärgerlicher.
Volker Warkentin ist Journalist und Autor in Berlin. Seine OC-Kolumne „Warkentins Wut“ erscheint dienstags.
Titus von Unhold am 1. März 2018
Da kann ich nur den Kopf schütteln. Grundrechte gelten für alle. Und zwar immer und unverhandelbar. Das Gegenteil kennt man nur vom Stammtisch der sich über Straftäter unterhält, oder den beiden Diktaturen auf deutschem Boden.
inteen am 5. März 2018
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Fall der noch geschäftsführenden Bundesbildungsministerin Johanna Wanka der AfD Recht gegeben.
Audreycuisine am 6. März 2018
Bei einer strikten Auslegung des Neutralitätsprinzips von einem "sterilen Politikverständnis zu schreiben, mutet skurril an. Der Rückgriff auf staatliche Ressourcen nichts anderes ist die IT-Infrastruktur eines Ministeriums für den politischen Kampf widerspricht dem Neutralitätsprinzip. Frau Wanka hätte es freigestanden, für ihre Meinungsäusserung jede andere Webseite wie z.B. von der CDU, ihre persönliche Webseite zu nutzen.
proTELECOM am 10. März 2018
Danke! Und wir erst
Angela merkelt am 14. März 2018
Das ist ja unfaßbar. Aber so ticken Linke halt. Gleicher als gleich. Sie sind die Guten. Da darf man schon ein bißchen mehr, als Anstand und Grundgesetz es gebieten.
Willkommen im linken Totalitarismus. Das ist die Essenz jeder Demokratie, die Herr Warkentin hier kritisiert.
Die AfD kämpft übrigens für die Einhaltung des Grundgesetzes und glücklicherweise für einen anderen "Wertekanon", betreffe es Themen wie Frauenquote, religiöse Beschneidung, Schächten, Dublin-Vereinbarungen und vieles mehr.
Viele Linke sind hier aber betriebsblind. Sie scheuen sich, die eigene Verfassungsfeindlichkeit ehrlich zu analysieren.
Und was Björn Höcke angeht: Was hat er denn angeblich so Schlimmes gesagt? Bitte ein Zitat, der Herr. Wird sicherlich nicht schlimmer sein als das Verächtlichmachen von "alten, weißen Männern", wie wir es aus linken Parteien kennen.
Wenn die Linken mit ihrer politischen Hypochondrie und Weltfremdheit nicht aufhören, kommt die AfD noch auf 20%. Kleiner Tip; Mehr Buschkowsky, mehr Palmer und mehr Wagenknecht wagen. :)
Angela merkelt am 15. März 2018
Der zweite Absatz meines letzten Kommentars war natürlich ein Zitat. Leider Akzeptiert "Opinion Club" nicht den blockquote-Befehl. Deshalb versuche ich es jetzt mal mit dem kursiv-Befehl:
"Die AfD steht keineswegs auf dem Wertekanon, auf den sich die anderen Parlamentsparteien verständigt haben."
Was ist das denn überhaupt für ein Wertekanon? Ist das die Menschenfeindlichkeit der sogenannten "Flüchtlingspolitik"? Man verführt unzählige Menschen zur gefährlichen Flucht nach Europa, obwohl man weiß, daß nur wenige tatsächlich asylberechtigt sind. Man suhlt sich egozentrisch in seiner Pseudomenschlichkeit und Gesinnungsethik. Man weiß, daß unsere Gesellschaft von diesen Menschen aus autoritären Steinzeitgesellschaften überfordert ist - und daß diese Menschen von der liberalen Gesellschaft hier überfordert sind, hier nie fußfassen können, in einem kafkaesken Asylsystem frustriert werden, nie abgeschoben werden etc.
Man erhöht also das Gewaltpotential dieser Menschen, die sowieso schon aus Gesellschaften kommen, in denen Gewalt noch einen ganz anderen Stellenwert hat. Die Frau übrigens auch.
Dieser ganze schöne Schein ist offenbar der "Wertekanon", auf den sich die anderen parlamentarischen Parteien "verständigt" haben. Beim Pizzaessen beim Italiener?
Von der nicht gerade kultursensiblen Multikulti- und Islamromantik möchte ich hier mal gar nicht erst sprechen.
Die AfD überreizt naturgemäß in die andere Richtung. Das ist ihr gutes Recht. Unsere wenig lernfähigen etablierten Parteien könnten dieses Szenario ganz einfach durch eine erwachsenere Politik verhindern.
Dazu müßte man aber das ewige und liebgewordene Nazi-Narrativ überwinden und aus dem politischen Sandkasten des Gutmenschentums kommen. Der politische Autismus der etablierten Parteien ist übrigens eine wichtige Ursache für den im Artikel erwähnten Fauxpas von Johanna Wanka.